Schulung für Luftsicherheitsbeauftragte nach Kap. 11.2.5 ( REFRESHER )
- Kursdauer
- KursgebührAuf Anfrage
- AnbieterTÜV Süd AG
Beschreibung
Die VO (EG) 300/2008 und ihre Durchführungsverordnungen regeln neue Maßnahmen, um die dauerhafte Luftsicherheit zu gewährleisten. Eine davon beschreibt, wie Produzenten oder Hersteller von identifizierbarer Luftfracht als Bekannte Versender oder zugelassene Beteiligte in der sicheren Lieferkette durch das LBA mit erfolgreich bestandener Validierung (Audit des LBA) zugelassen werden können.Unternehmen können den Status des Bekannten Versenders bei Ihren Luftfrachtspeditionen (Reglementierten Beauftragten) durch die Abgabe einer Sicherheitserklärung erlangen. Näherers ist in der VO (EG) Nr. 300/2008 und deren überarbeiteter Durchführungsbestimmungen zu finden.Alle Unternehmen, die Ihre Waren als sogenannte Bekannte Versender sicher per Luftfracht versenden möchten, benötigen eine Zulassung vom Luftfahrtbundesamt (LBA). Grundlage hierfür ist die VO (EU) Nr. 2015/1998. Die Durchführungsverordung VO (EU) Nr. 687/2014 beinhaltet umfassende Änderungen, insbesondere für bekannte Versender, reglementierte Beauftragte, reglementierte Lieferanten, bekannte Lieferanten, Transporteure, geschäftliche Versender und ACC3-Validierungen.Informationen
Sprache:
Deutsch

TÜV Süd AG
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